BKP-Kanzlei Kündigung Kündigungsfrist Arbeitsrecht

Eine Kündigung muss die gesetzliche Kündigungsfrist, … Ausreichend ist es wenn die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfristen sind in § 622 ...

fristlose Kündigung - gesetzliche Kündigungsfrist - Anhörung des Betriebsrat

Die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich … . Kündigungsfristen führen dazu, dass … Kündigungsfrist von vier Wochen, sonst...

Kündigungsfrist - Kündigungstermin

Der Kündigungstermin kann frei … die Kündigungsfrist wird dann … Im Tarifvertrag sind Kündigungsfristen oft … wie die Anhörung des Betriebsrat. Die Frist für die Kündigung berechnet sich …

Eine besondere Kündigungsfrist ist in

Die Kündigungsfrist in der Probezeit hängt davon …. Kündigungstermin und Kündigung bewirken, dass...

Verlängerung der Kündigungsfrist

Im Tarifvertrag dürfen Kündigungsfristen … Dagegen kann im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist nicht..

Kündigung für den Arbeitgeber

Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer … Will der Arbeitnehmer vorzeitig kündigen

Kündigung - Monatsfrist und Wochenfrist - Kündigungstermin

… mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. …Kündigung zur Monatsmitte. Die Kündigungsfristen sind insgesamt sehr unterschiedlich …

Rechtsanwalt Hamburg Altona Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind mit der Regelung des § 622 BGB die Kündigungsfristen für...

Kundigungsfrist für Angestellte

…keine unwirksame Kündigung aber die Kündigung wird mit der richtigen Kündigungsfrist

frühere Beschäftigung im Betrieb Kündigung Kündigungsschutzgesetz

Berücksichtigung bei der Wartezeit im Kündigungsschutzgesetz. Die Verlängerung der Kündigungsfrist wird nach dem Gesetzeswortlaut erst ab…

Kündigung Arbeitsrecht Rechtsanwalt Altona

Kündigungsfrist-Arbeitsvertrag

arbeitsrechtliches

 

 

von Rechtsanwalt Harald Beiler

 

Der Autor ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Beiler Karl Platzbecker
Hamburg * Berlin * Wismar

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer in § 622 BGB unterschiedlich geregelt. Ab einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit hat der Arbeitgeber längere gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Es gelten folgende Fristen:

 

Betriebszugehörigkeit

    Arbeitgeb er

    Arbeitnehmer

Probezeit (maximal 6 Monate)

 
2 Wochen
 
2 Wochen

unter 2 Jahre

 
4 Wochen
 
nach der Probezeit stets 4 Wochen

unter 5 Jahre

 
1 Monat

 

unter 8 Jahre

 
2 Monate

 

unter 10 Jahre

 
3 Monate

 

unter 12 Jahre

 
4 Monate

 

unter 15 Jahre

 
5 Monate

 

unter 20 Jahre

 
6 Monate

 

danach

 
7 Monate

 

 

Dazu:

 
Die 4 Wochenfrist kann entweder zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats gerechnet werden.
 
Die Monatsfristen ( 1 - 7 Monate) werden immer nur zum Ende eines Monats gerechnet.
 
Im Arbeitsvertrag kann für die ersten zwei Jahre des Arbeitsverhältnisses eine vierwöchige Kündigungsfrist (ohne einen bestimmten Kündigungstermin) vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigt werden. Die ab dem dritten Jahr geltenden Monatsfristen können dagegen nicht per Arbeitsvertrag abgekürzt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 14.06.2010, 16 Sa 1036/09).
 
Tarifvertragliche Regelungen können uneingeschränkt kürzere Kündigungsfristen vorsehen.

Die Kündigungsfristen verlängern sich allerdings nur für Arbeitnehmer, die älter als 25 Jahre sind. Zeiten der Betriebszugehörigkeit, die vor der Vollendung des 25ten Lebensjahrs liegen, werden bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Aktuell:
Nach einem
Urteil des EuGH vom 19.01.2010 - Az.: C-555/07 - ist diese Regelung im deutschen Arbeitsrecht nicht mit europäischem Recht vereinbar, da sie jüngere Arbeitnehmer ihres Alters wegen diskriminiert. Bis zur einer gesetzlichen Neuregelung der Kündigungsfristen darf § 622 Abs. 2 Satz 2 nicht mehr angewandt werden.

Sonderregelungen der Kündigungsfristen gelten für Auszubildende, Schwerbehinderte, Heimarbeiter, Heuerverhältnisse, Arbeitnehmer in Elternzeit und im Falle der Insolvenz.

 


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